Bundesamt für Justiz Bundeszentralregister HAUSANSCHRIFT Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn POSTANSCHRIFT 53094 Bonn AUSKUNFT ERTEILT Frau Walter REFERAT IV 3 TEL +49 (0)228 99 410-6735 FAX +49 (0)228 99 410-5050 VERARBEITUNGSDATEN 377211994/460731666/04022026125242000/ BB/DTV/LYX/- DATUM Bonn, 04.02.2026 BLATT 1 von 1 POSTANSCHRIFT Bundesamt für Justiz, 53094 Bonn Alexander Milan Hauth Jägerstraße 10 83308 Trostberg Benachrichtigung nach § 11 BZRG Sehr geehrter Herr Hauth, nach den Bestimmungen des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) sind u.a. auch gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen einer Strafverfolgungsbehörde, durch die ein Strafverfahren wegen erwiesener oder nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit oder auf psychischer Krankheit beruhender Verhandlungsunfähigkeit ohne Verurteilung abgeschlossen wird, unter bestimmten Voraussetzungen in das Bundeszentralregister einzutragen (§ 11 BZRG). Nach Absatz 2 dieser Vorschrift ist die betroffene Person von der Eintragung zu unterrichten. Zu Ihrer Person wurde in das Zentralregister folgende Entscheidung eingetragen: Entscheidungsdatum: 30.01.2026 Entscheidende Stelle: StA Gera Aktenzeichen: 115 Js 465/26 Tatbezeichnung: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten Angewendete Vorschriften: StGB § 126 Abs. 1 Nr. 3 Datum der (letzten) Tat: 17.12.2025 Verfahren eingestellt wegen auf psychischer Krankheit beruhender Verhandlungsunfähigkeit Datum des Gutachtens 28.03.2021 Es wird darauf hingewiesen, dass diese Eintragung nicht in Privatführungszeugnisse, sondern nur in Behördenführungszeugnisse und unbeschränkte Auskünfte aufgenommen wird. Mit freundlichen Grüßen Frau Walter Bitte prüfen Sie die Angaben. Sollten Sie Unrichtigkeiten feststellen, teilen Sie diese bitte dem Bundesamt für Justiz möglichst unverzüglich — ggf. telefonisch — mit. Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn Telefon: 0228 99410 40; Telefax: 0228 99410 5050 Dieses Anschreiben wurde automatisiert erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.